Buchhaltung für Selbstständige in Nürnberg – mit Lexware Office.
Nürnberg, Fürth, Erlangen: Die Metropolregion ist Heimat von Tech-Unternehmen, Handwerk, Handel und einer lebendigen Gründerszene. NUMERY® übernimmt die laufende Buchhaltung für Selbstständige aus der Region digital mit Lexware Office. Persönlich, verständlich, ohne Papierstapel.
Buchhaltung besprechen →Nürnberg: Technik, Handel, Gründergeist.
Von Siemens-Zulieferbetrieben über Softwarefirmen bis zu Handwerksbetrieben und Einzelhandel: Nürnberger Selbstständige haben unterschiedliche Anforderungen, aber ein gemeinsames Ziel: eine Buchhaltung, die einfach läuft.
Wen wir in Nürnberg besonders unterstützen.
Tech & IT
Entwickler:innen, IT-Berater:innen, kleine Softwarefirmen.
Handwerk & Gewerbe
Betriebe aus Nürnberg, Fürth und Erlangen.
Handel & E-Commerce
Läden mit Online-Shop, Marktplatzhändler:innen.
Coaching & Beratung
Coaches, Trainer:innen, Berater:innen.
Kreative
Designer:innen, Fotograf:innen, Medienschaffende.
Heilberufe
Therapeut:innen und kleine Praxen.
Mit Lexware Office digital arbeiten.
Belege digital einreichen, wir buchen laufend und stimmen dein Konto ab. Du behältst jederzeit den Überblick, egal ob in der Altstadt, in Fürth oder im Homeoffice.
Was wir übernehmen.
- Laufende Buchhaltung
- Bank- und Zahlungsabstimmung
- Belegorganisation
- Übergabe der Unterlagen an deine Steuerkanzlei für den Jahresabschluss
- Buchhaltungs-Check
- Schulung und Einrichtung
Du bist in Nürnberg selbstständig und willst deine Buchhaltung entspannt abgeben? Lass uns sprechen.
Häufige Fragen zur Buchhaltung in Nürnberg.
Gilt das Angebot auch für Fürth und Erlangen?
Ja. Die Zusammenarbeit ist digital, der Ort spielt keine Rolle.
Ich habe einen Laden und einen Online-Shop. Geht beides zusammen?
Ja. Kassendaten aus dem Laden und Bestellungen aus dem Shop werden beide in Lexware Office zusammengeführt.
Wie schnell kann es losgehen?
Nach dem Erstgespräch und der Klärung der Zugänge meist innerhalb weniger Tage.
Bietet NUMERY® Steuerberatung an?
Nein. Wir erbringen Buchführungsleistungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG. Mit deiner Steuerkanzlei arbeiten wir gern zusammen, bei Bedarf vermitteln wir dir auch Steuerberater:innen aus unserem Netzwerk.