Buchhalter:in oder Steuerberater:in: Wer macht eigentlich was?
Viele Selbstständige denken, Buchhaltung und Steuern gehören automatisch zur Steuerkanzlei. Das stimmt nur zur Hälfte. Die laufende Buchhaltung dürfen auch selbstständige Buchhalter:innen übernehmen. Hier die Aufgabenteilung, verständlich erklärt.
Was selbstständige Buchhalter:innen dürfen.
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG dürfen selbstständige Buchhalter:innen laufende Geschäftsvorfälle buchen, Belege erfassen, Bankkonten abstimmen und laufende Lohnabrechnungen erstellen. Das ist der Alltag deiner Buchhaltung: jede Woche, jeden Monat.
Was Steuerberater:innen vorbehalten ist.
Steuererklärungen, Jahresabschluss und Bilanz, Umsatzsteuervoranmeldung als Übermittlung im Auftrag, steuerliche Beratung und Vertretung gegenüber dem Finanzamt. Dafür braucht es die Zulassung als Steuerberater:in.
Warum die Kombination oft am besten ist.
Die laufende Buchhaltung ist Fleißarbeit und braucht Nähe zum Betrieb: schnelle Rückfragen, Verständnis für deine Abläufe, regelmäßiger Kontakt. Die Steuerkanzlei braucht am Jahresende saubere Zahlen. Wenn beide zusammenarbeiten, bekommst du eine feste Ansprechperson im Alltag und fachliche Sicherheit bei den Steuern.
Wie NUMERY® mit Steuerberater:innen zusammenarbeitet.
Wir buchen laufend in Lexware Office, deine Steuerkanzlei bekommt dort einen eigenen Steuerberater-Zugang. Fragen, die steuerliche Beratung erfordern, geben wir strukturiert weiter. Bei Bedarf vermitteln wir auch gern Steuerberater:innen aus unserem Netzwerk.
Woran du erkennst, was du brauchst.
Du willst Belege abgeben und den Überblick behalten: Buchhaltungsservice. Du brauchst eine Steuererklärung, eine Bilanz oder eine steuerliche Einschätzung: Steuerberater:in. Du willst beides gut abgestimmt: NUMERY® übernimmt die Buchhaltung und arbeitet eng mit deiner Steuerkanzlei zusammen.
Häufige Fragen.
Dürfen Buchhalter:innen meine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?
Nein. Buchhalter:innen sind an den Rahmen von § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG gebunden. Die Umsatzsteuervoranmeldung geben deshalb nur Steuerberater:innen oder du selbst ab.
Muss meine Steuerkanzlei damit einverstanden sein?
Die meisten Steuerberater:innen begrüßen es, wenn die Buchhaltung gut vorbereitet ankommt. Wir stimmen die Zusammenarbeit direkt mit der Kanzlei ab.
Kann NUMERY® mir Steuerberater:innen empfehlen?
Ja. Bei Bedarf vermitteln wir dir unabhängige Steuerberater:innen aus unserem Netzwerk.